Oracle Support für die Polizei Sachsen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vertragslaufzeit
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Oracle Support für die Polizei Sachsen
CPV-Codes
Lose (1)
Oracle Support für ein Jahr
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.