Austausch der Fahrstromtransformatoren in GUW 104, 106, 111 - 30027918
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Austausch der Fahrstromtransformatoren an den Gleichrichterunterwerken 104 - Finthen, 106 - Hechtsheim und 111 - Rodelberg für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
CPV-Codes
Lose (1)
Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf die Demontage, Lieferung, Montage, Anschluss, Prüfung und Inbetriebnahme von Fahrstromtransformatoren in den Gleichrichterunterwerken 104 - Finthen (55126 Mainz), 106 - Hechtsheim (55129 Mainz) und 111 - Rodelberg (55131 Mainz) im Schienennetz der MVG. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gem. der ausgewiesenen Zuschlagskriterien.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima — Mainz
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zuständigkeit: Zuständig für die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren (§§155 ff, GWB) sind in 1. Instanz die: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Stiftsstraße 9 D-55116 Mainz, Telefon: 06131-16-2234 Fax: 06131-16-2113 Mail: [email protected]