Regelkontrolle und Ersterfassung des Baumbestandes in den Liegenschaften der SSGK M-V und Fortführung der digitalen Baumkataster
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Pflege und Fortschreibung des Baumkatasters für die Schlossgärten und Parks im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Regelkontrollen und der Erfassung von Bäumen gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinie
CPV-Codes
Lose (4)
Pflege und Fortschreibung des Baumkatasters für die Schlossgärten und Parks im Eigentum des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinie Ersterfassung und jährliche Regelkontrolle der Bäume im Schlosspark Ludwigslust über die maximale Laufzeit von 4 Jahren
Zuschlagskriterien
Pflege und Fortschreibung des Baumkatasters für die Schlossgärten und Parks im Eigentum des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinie Ersterfassung und jährliche Regelkontrolle der Bäume in den Gärten und Parks von Schwerin, Wiligrad, Güstrow und Bothmer über die maximale Laufzeit von 4 Jahren
Zuschlagskriterien
Pflege und Fortschreibung des Baumkatasters für die Schlossgärten und Parks im Eigentum des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinie Ersterfassung und jährliche Regelkontrolle der Bäume in den Gärten und Parks von Neustrelitz Orangerie, Mirow und Hohenzieritz über die maximale Laufzeit von 4 Jahren
Zuschlagskriterien
Pflege und Fortschreibung des Baumkatasters für die Schlossgärten und Parks im Eigentum des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinie Ersterfassung und jährliche Regelkontrolle der Bäume in den Parks von Karlsburg, Ludwigsburg und Granitz über die maximale Laufzeit von 4 Jahren
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit — Schwerin
Ein Nachprüfungsverfahren zur Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, kann bei der genannten Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich beantragt werden (§ 160 Abs. 3 GWB).