Abfallwirtschaftliche Dienstleistungen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: Los 1: Gruppe 3 – Lampen • Behältergestellung zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 3 – Lampen an 8 Wertstoffhöfen • Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 3 – Lampen und Übergabe der Geräte an ein Rücknahmesystem bzw. einen beauftragten Dritten Los 2: Gruppe 4 – Großgeräte • Containergestellung zur Erfassung von Elektro- und Elektronilaltgeräten der Gruppe 4 – Großgeräte an 8 Wertstoffhöfen • Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 4 – Großgeräte und Übergabe der Geräte an ein Rücknahmesystem bzw. einen beauftragten Dritten Los 3: Gruppe 5 - Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikations-technik • Containergestellung zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 5 – Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik an 8 Wertstoffhöfen • Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 – Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und Übergabe der Geräte an ein Rücknahmesystem bzw. einen beauftragten Dritten Los 4: Nichtverpackungs-Kunststoffe • Containergestellung zur Erfassung von Nichtverpackungs-Kunststoffen an 7 Wertstoffhöfen • Übernahme der Nichtverpackungskunststoffe zur Verwertung Los 5: Altholz Klasse AIV • Containergestellung zur Erfassung des Altholzes AIV an 9 Wertstoffhöfen • Abholung und Transport des erfassten Altholzes AIV • Verwertung des Altholzes AIV Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die nachfolgende Leistungsbeschreibung.
CPV-Codes
Lose (5)
• Behältergestellung zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 3 – Lampen an 8 Wertstoffhöfen • Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 3 – Lampen und Übergabe der Geräte an ein Rücknahmesystem bzw. einen beauftragten Dritten
Zuschlagskriterien
• Containergestellung zur Erfassung von Elektro- und Elektronilaltgeräten der Gruppe 4 – Großgeräte an 8 Wertstoffhöfen • Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 4 – Großgeräte und Übergabe der Geräte an ein Rücknahmesystem bzw. einen beauftragten Dritten
Zuschlagskriterien
•Containergestellung zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 5 – Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik an 8 Wertstoffhöfen •Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 5 – Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und Übergabe der Geräte an ein Rücknahmesystem bzw. einen beauftragten Dritten
Zuschlagskriterien
•Containergestellung zur Erfassung von Nichtverpackungs-Kunststoffen an 7 Wertstoffhöfen •Übernahme der Nichtverpackungskunststoffe zur Verwertung
Zuschlagskriterien
•Containergestellung zur Erfassung des Altholzes AIV an 9 Wertstoffhöfen •Abholung und Transport des erfassten Altholzes AIV •Verwertung des Altholzes AIV
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
Rechtsbehelfsbelehrung: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.