OffenAusschreibung · 16Dienstleistungsauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 114/2026

KGB Projektsteuerung

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Kaarst (41564) — DEA1D

Ausgewählte Bewerber

3

Beschreibung

Projektsteuerung für die Sanierung des Hallenbads in Kaarst Büttgen, Stufen 2 - 5 AHO Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Das Büttgener Hallenbad soll durch die Kaarster Gesellschaft für Bäder (KGB oder Vergabestelle) energetisch saniert werden. Das 1970 erbaute Hallenbad in Kaarst Büttgen besteht aus einem 10 x 25 m großen Schwimmbecken, einem 12,5 x 8 m großen Lehrbecken und einem Kinderbecken mit einer Wasserfläche von ca. 25 m² sowie weitere Attraktionen wie Wasserpilz, Steuerrad, Wasserkröte und Rutsche. Trotz mehrerer Modernisierungsmaßnahmen in der Vergangenheit genügt das Schwimmbad in nahezu allen Bereichen keinen aktuellen Anforderungen mehr. Es ist daher eine vollständige Sanierung alles Bereiche des Schwimmbades geplant. Der hier gegenständlichen energetischen Sanierung kommt sowohl unter dem Aspekt des Umweltschutzes, wie auch aus finanzieller Sicht eine herausragende Bedeutung zu. Insoweit ist davon auszugehen, dass nach Durchführung der umfangreichen Dämm- und Erneuerungsmaßnahmen eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz zu erwarten ist. Gleichzeitig wird der Verbrauch an Gas zum Betrieb des BHKW zurückgehen und damit der neben den Personalkosten bestehende Hauptkostenfaktor reduziert werden können. Die durch die allgemeine Sanierung des Bades angestrebte Attraktivierung und angestrebte Steigerung der Besucherzahlen soll die Kosteneffizienz dabei noch weiter steigern. Die energetische Sanierung wird durch Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 finanziert. Die Vergabestelle parallel die Planungsleistungen, um die Sanierung des Hallenbades voranzubringen. Gegenstand dieser Vergabe sind die Projektsteuerungsleistungen.

CPV-Codes

71210000

Lose (1)

LOT-0001KGB Projektsteuerung

Das Büttgener Hallenbad soll durch die Kaarster Gesellschaft für Bäder (KGB oder Vergabestelle) energetisch saniert werden. Das 1970 erbaute Hallenbad in Kaarst Büttgen besteht aus einem 10 x 25 m großen Schwimmbecken, einem 12,5 x 8 m großen Lehrbecken und einem Kinderbecken mit einer Wasserfläche von ca. 25 m² sowie weitere Attraktionen wie Wasserpilz, Steuerrad, Wasserkröte und Rutsche. Trotz mehrerer Modernisierungsmaßnahmen in der Vergangenheit genügt das Schwimmbad in nahezu allen Bereichen keinen aktuellen Anforderungen mehr. Es ist daher eine vollständige Sanierung alles Bereiche des Schwimmbades geplant. Der hier gegenständlichen energetischen Sanierung kommt sowohl unter dem Aspekt des Umweltschutzes, wie auch aus finanzieller Sicht eine herausragende Bedeutung zu. Insoweit ist davon auszugehen, dass nach Durchführung der umfangreichen Dämm- und Erneuerungsmaßnahmen eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz zu erwarten ist. Gleichzeitig wird der Verbrauch an Gas zum Betrieb des BHKW zurückgehen und damit der neben den Personalkosten bestehende Hauptkostenfaktor reduziert werden können. Die durch die allgemeine Sanierung des Bades angestrebte Attraktivierung und angestrebte Steigerung der Besucherzahlen soll die Kosteneffizienz dabei noch weiter steigern.

712100002026-10-012028-12-31

Zuschlagskriterien

Pauschalfestpreis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

§ 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.