OffenAusschreibung · 16LieferauftragTED 114/2026

Beschaffung eines Rettungstransportwagen für die Feuerwehr

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

23.07.2026 11:00

Vertragslaufzeit

18.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Haltern am See (45721) — DEA36

Beschreibung

Beschaffung eines Rettungstransportwagen

CPV-Codes

34114110

Lose (1)

LOT-0001Beschaffung eines Rettungstransportwagen für die Feuerwehr

Beschaffung eines Rettungstransportwagen für die Feuerwehr der Stadt Haltern am See

3411411018 Monate

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster — Münster

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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