Neubau Betriebsgebäude mit Fahrzeughalle, ZKA Chemnitz - Technische Außenanlagen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Oberflächen und Erdarbeiten / Verlegung unterirdische Medien
CPV-Codes
Lose (1)
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt sich um Oberflächen und Erdarbeiten inkl. der Verlegung unterirdische Medien im Außenbereich des Neubaus des Betriebsgebäudes (inkl. Fahrzeughalle) auf der Zentralen Kläranlage Chemnitz. Das Grundstück für die Errichtung des Gebäudes befindet sich 09114 Chemnitz, Heinersdorfer Straße 42 auf der Gemarkung Heinersdorf. Bei den folgenden Angaben handelt es sich um einen grobe Wiedergabe des Leistungsinhaltes: - 6.423,5 m³ Rohgraben-, Schacht- und Baugrubenaushub einschl. Verfüllung - 120 m Bordsteine aus Beton abbrechen, entsorgen und neu einbauen - 851 m² Asphaltbefestigung abbrechen, entsorgen und neu einbauen - 558 m³ Trag- und Frostschutzschichten abbrechen, entsorgen und neu einbauen - 244 m² Oberboden abtragen, teilweise entsorgen und wieder einbauen - 804 m² Rasenansaat - 94 m² Betonpflaster abbrechen, entsorgen und neu einbauen - 195 m Sicherung vorhandener Leitungen - 1.083 m Abwasserkanal für aus PVC-U in verschiedenen Dimensionen, einschl. Abzweige und Formstücke - 4 St Anschluss an bestehende Kanäle - 28 St Abwasserschächte aus Beton - 1 St Regenwasserhebeanlage - 25 m PE 100 Druckrohr - 1 St Schmutzwasserhebeanlage - 1 St Mineralölabscheider, Nenngröße 6, mit Probenahmeschacht - 1 St Regenrückhaltung 10,4 x 6,4 x 1,7 m, Material: PP, einschl. Zubehör - 9 St Kabelschacht aus Beton 0,8x0,8 bis 2,0x1,0 m - 432 m Leerrohrtrasse Elektro, DN 160 - 70 m Betriebswasserleitung PE100 - 1 St Überflurhydrant PN16 - 140 m Trinkwasserleitung PE 100 - 414 Heizleitung erdverlegt, verschiedene Dimensionen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig — Leipzig
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.