OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 114/2026

B 103 Behelfsbrücke üb. die Müritz-Elde-Wasserstraße in Plau

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Schwerin (19061) — DE804

Ausführungsort

Plau am See (19395) — DE80O

Beschreibung

Umleitung Schwerlastverkehr; Tiefgründung; Herstellung rückverankerte Stützwand, Montageebenen, Stützen und Widerlager; Transport, Montage Einschub D-Brücke; Umbau LSA des WSA

CPV-Codes

45221110

Lose (1)

LOT-0000B 103 Behelfsbrücke üb. die Müritz-Elde-Wasserstraße in Plau

Umleitung Schwerlastverkehr; Tiefgründung; Herstellung rückverankerte Stützwand, Montageebenen, Stützen und Widerlager; Transport, Montage Einschub D-Brücke; Umbau LSA des WSA

452211102026-10-052035-04-27

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern — Schwerin

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäss § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoss gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstösse gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstösse gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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