SPGK_Bauleistungen Gößnitz - Crimmitschau
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
ABS Karlsruhe-Stuttgart-Nürnberg-Leipzig/Dresden, 2. Abst. Gaschwitz – Werdau, Hauptbauleistungen im BA Gößnitz (a) - Crimmitschau (a) und EÜ Pleiße Flur Gösel
CPV-Codes
Lose (1)
Oberbau, Tiefbau, Kabeltiefbau - Oberbau: 14.200 m Gleise, - Tiefbau: 87.000/ 92.000 m² Planum herstellen (PSS/FSS) - Herstellung von Streckenentwässerung - Kabeltiefbau 15.000 m Kabelgefäßsysteme, Ingenieurbau Erneuerung 6 Eisenbahnüberführungen - EÜ Merlacher Straße (Stahlbetonhalbrahmen, lichte Weite 4,0 m, Breite ca. 57,40 m, lichte Höhe 1,90 m, (abschnittsweiser Bau in Sperrpausen)) - EÜ Schmöllner Straße (Stahlbetonhalbrahmen, lichte Weite 6,0 m, Breite ca. 53,60 m, lichte Höhe 2,80 m; 2 Treppenaufgänge und Fahrstuhlschächte; Anschluss an vorhandene Treppen- und Rampenanlage (abschnittsweiser Bau in Sperrpausen)) - EÜ Bahnhofstraße (Walzträger in Beton, lichte Weite 17,0 m, Breite ca. 12,16 m, lichte Höhe 4,50 m, WL in Endlage, seitlicher Einschub Überbau) - EÜ Gistige (Stahlbetonvollrahmen, lichte Weite 7,95 m, Breite ca. 11,10 m, lichte Höhe 2,45 m (Herstellung in Endlage)) - EÜ Paradiesbach (Stahlbetonhalbrahmen, lichte Weite 10,30 m (im rechten Winkel), Breite ca. 11,42 m, lichte Höhe 3,30 m, (halbseitige Herstellung in Endlage)) - EÜ Breitscheidstrasse (Walzträger in Beton, lichte Weite 13,0 m, Breite ca. 11,10 m, lichte Höhe 4,50 m, WL in Endlage, seitlicher Einschub Überbau) Stützwände: - 1 Stützwand bahnlinks, ca. 54 m - 3 Stützwände bahnrechts, ca. 141 m Durchlässe: - Rückbau/ Neubau von insgesamt 13 Durchlässen Lärmschutzwände: - 5 Stück, 415 m mit 5,0 m Höhe, 430 m mit 4,0 m Höhe (davon 240 m auf Stützwand) Hochbau / Bahnsteiganlagen - Abbruch von 2 Gebäuden in Sperrpausen - Rückbau alte Bahnsteige - Neubau 2 Bahnsteige (konventionell) inkl. Ausrüstung und Ausstattung (Wetterschutzhäuser) Ausführungsplanung und Vermessungsleistungen Bauen unter Aufrechterhaltung eines eingleisigen, elektrischen Eisenbahnbetriebes.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.