Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser - Feuerwehreinsatzfahrzeug setzt sich zusammen aus dem Fahrzeuggestell, Fahrzeugaufbau sowie der Beladung nach DIN 14530-17
CPV-Codes
Lose (3)
Los 1: Fahrgestell und Aufbau für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W siehe Leistungsverzeichnis
Zuschlagskriterien
Los 2: Beladung für Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W siehe Leistungsverzeichnis
Zuschlagskriterien
Los 3: Stromerzeuger für Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.