VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 114/2026

26MZP09_GE_WE_Mainz_Mombach-Kostheim

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

21.12.2025

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Mainz-Mombach (55120) — DEB35

Beschreibung

2.047 m Gleiserneuerung konventionell mit Erneuerung 2.681 Brückenbalken, 1 Weichenerneuerung EW 60-760-1:14, vollständige Bettungserneuerung, Erneuerung 6 Schienenauszüge, Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfgang nach technischer Notwendigkeit, Baustelleneinrichtung, Lade-, Vor-, Nach-, Zusammenhangsarbeiten, Sicherungsleistungen, bauaffine Dienstleistungen

CPV-Codes

45234116

Lose (1)

LOT-000126MZP09_GE_WE_Mainz_Mombach-Kostheim

2.047 m Gleiserneuerung konventionell mit Erneuerung 2.681 Brückenbalken, 1 Weichenerneuerung EW 60-760-1:14, vollständige Bettungserneuerung, Erneuerung 6 Schienenauszüge, Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfgang nach technischer Notwendigkeit, Baustelleneinrichtung, Lade-, Vor-, Nach-, Zusammenhangsarbeiten, Sicherungsleistungen, bauaffine Dienstleistungen

452341162026-03-092026-08-31

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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