Umzugsmanagement EF50 BA1
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Technische Universität Dortmund (TU DO) sucht einen Auftragnehmer (AN) für ein ganzheitliches Umzugsmanagement, d. h. Umzugsplanung sowie Umzugsmanagement für den ersten Bauabschnitt (BA1) eines Umzugs der Nutzenden aus dem Gebäude Emil-Figge-Straße 50, 44227 Dortmund. Das Gebäude wird in zwei Bauabschnitten freigezogen, um eine sukzessive Dach- und Fassadensanierung zu ermöglichen. Hierfür werden im ersten Schritt die Nutzenden des ersten Bauabschnitts in 9 Interimsgebäude sowie temporäre Bauten für die Unterbringung der Emil-Figge-Bibliothek (EFB) im Bereich des Campus Nord / Technologiezentrums verlagert. Der Auszug während des ersten Bauabschnittes erfolgt im 1. Quartal 2027. Der Rückzug ist nach Sanierung im 4. Quartal 2029 geplant, sodass das Umzugsmanagement des BA1 im Laufe 2030 abgeschlossen sein sollte.
CPV-Codes
Lose (1)
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung ist die ganzheitliche Planung und Vorbereitung der Umzüge sowie die Abstimmung und Koordination mit allen am Projekt Beteiligten, die Möblierungsplanung der Interimsstandorte, die Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe externer Umzugs- und Servicedienstleistungen und die Steuerung des Umzuges sowie Rechnungsprüfung, das Erstellen von Abrechnungsübersichten (Schlussrechnung), das Nachtrags- und Mängelmanagement und eine projektbegleitende Dokumentation.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.