Rahmenvereinbarung Medizinischer Sachbedarf - Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen.
CPV-Codes
Lose (11)
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmern pro Los über die Beschaffung von Medizinischem Sachbedarf abzuschliessen. Der Abruf von Waren/Leistungen erfolgt durch gesonderte Einzelaufträge der einzelnen Dienststellen und Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die Bedingungen dieses Vertrages zugrunde liegen. In dem Leistungsabruf werden der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie der Leistungszeitraum konkretisiert.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.