VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragTED 114/2026

Rohbau/ Abbruch Rohbau

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

29.05.2026

Geschätzter Auftragswert

2,3 Mio. €

Verfahrensart

Nicht offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hoppegarten (15366) — DE409

Beschreibung

Ausgeschrieben werden Rohbauarbeiten einschließlich Abbruch- und Rückbauleistungen im Bestand im Rahmen der Zuwendungsmaßnahme Rennbahn Hoppegarten - Haupttribüne am Standort Goetheallee 1, 15366 Hoppegarten.

CPV-Codes

45223220

Lose (1)

LOT-0001Rohbau/ Abbruch Rohbau

Gegenstand der Vergabe sind Bauleistungen im Rahmen der Zuwendungsmaßnahme Rennbahn Hoppegarten - Haupttribüne am Standort Goetheallee 1, 15366 Hoppegarten. Die Maßnahme umfasst die bauliche Instandsetzung, Anpassung und teilweise Erneuerung der bestehenden Haupttribüne. Die Arbeiten erfolgen überwiegend im Bestand und in Abstimmung mit parallel ausgeführten Gewerken. Das Gewerk Rohbau umfasst Abbruch- und Rückbauleistungen an bestehenden Rohbau- und Bauteilstrukturen. Hierzu zählen insbesondere der Abbruch von Mauerwerks-, Beton- und Stahlbetonbauteilen, Decken, Wänden, Treppen sowie Fundamenten in verschiedenen Bereichen des Gebäudes. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis und den zugehörigen Vergabeunterlagen.

452232202026-07-012027-12-31

Zuschlagskriterien

Die Bewertung des Angebots erfolgt anhand eines Punktesystems. Die Zuschlagskriterien werden entsprechend ihrer Gewichtung (Preis 70%, Qualität 20% und 10%) berücksichtigt. Maßgeblich für die Wertung ist der angebotene Gesamtpreis. Die Bewertung des Preisangebots erfolgt auf Basis der wertungsrelevanten Netto-Angebotsgesamtsumme gemäß dem Leistungsverzeichnis unter Einschluss etwaiger Bedarfspositionen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg — Potsdam

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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