OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Sanierung Klosterkirche (Basilika), Ulm-Wiblingen Restaurierungsarbeiten BA3 an Decken und Fresken- Basilika

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Geschätzter Auftragswert

230.825 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Ulm (89081) — DE144

Ausführungsort

Ulm-Wiblingen (89079) — DE144

Ausgewählte Bewerber

3

Beschreibung

Restaurierungsarbeiten BA3 an Decken und Fresken- Basilika

CPV-Codes

45000000

Lose (1)

LOT-0000Restaurierungsarbeiten BA3 an Decken und Fresken- Basilika
230.825 €

Restaurierungsarbeiten im Kircheninnenraum Basilika Klosteranlage Wiblingen Bei der Basilika handelt es sich um ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Das Kirchengebäude wurde 1783 fertig gestellt und bildet das Zentrum der Klosteranlage Wiblingen. Im Rahmen der Gesamtsanierung des Kirchenbaus sind für den Bauabschnitt 3 Restaurierungsarbeiten an der Dekorationsmalerei und dem Fresko im Langhaus auszuführen. - Reinigung: Fresko - ca. 195m2; Dekorationsmalerei - ca. 525m2 - Festigung von kreidenden und aufstehenden Malschichten - ca. 290m2 - Festigung von Metallauflagen (Mordantvergoldungen) - ca. 310h - Hinterfüllung von Putzhohlstellen - ca. 130 Stk - Entfernen loser Kittungen und Retusche - ca. 250m - Schließen von Rissen und Retusche - ca. 250m - Retusche/ Reduzierung von Wasserflecken - ca. 95m2 - Austausch von bestehenden Verschraubungen - ca. 35 Stk

450000002026-10-192027-06-04

Zuschlagskriterien

Qualifikation / Fachkenntnisse

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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