62-2026-350-EA Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher in 3 Losen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Stadt Regensburg benötigt für verschiedene Dienststellen im Stadtgebiet die Lieferung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher. Der Gegenstand wird in Form einer Rahmenvereinbarung und in drei Losen ausgeschrieben.
CPV-Codes
Lose (3)
Die Stadt Regensburg benötigt für verschiedene Dienststellen im Stadtgebiet die Lieferung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher. Der Gegenstand wird in Form einer Rahmenvereinbarung und in drei Losen ausgeschrieben.
Die Stadt Regensburg benötigt für verschiedene Dienststellen im Stadtgebiet die Lieferung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher. Der Gegenstand wird in Form einer Rahmenvereinbarung und in drei Losen ausgeschrieben.
Die Stadt Regensburg benötigt für verschiedene Dienststellen im Stadtgebiet die Lieferung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher. Der Gegenstand wird in Form einer Rahmenvereinbarung und in drei Losen ausgeschrieben.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken — Ansbach
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.