OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 114/2026

62-2026-350-EA Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher in 3 Losen

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

14.07.2026 23:59

Geschätzter Auftragswert

83.786 € – 361.320 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

3

Sitz des Auftraggebers

Regensburg (93047) — DE232

Beschreibung

Die Stadt Regensburg benötigt für verschiedene Dienststellen im Stadtgebiet die Lieferung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher. Der Gegenstand wird in Form einer Rahmenvereinbarung und in drei Losen ausgeschrieben.

CPV-Codes

398300003376000039200000

Lose (3)

LOT-000162-2026-350-EA Reinigungschemie
94.280 €

Die Stadt Regensburg benötigt für verschiedene Dienststellen im Stadtgebiet die Lieferung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher. Der Gegenstand wird in Form einer Rahmenvereinbarung und in drei Losen ausgeschrieben.

398300002026-10-012027-09-30
LOT-000262-2026-350-EA Papierhandtücher und WC-Papier
183.254 €

Die Stadt Regensburg benötigt für verschiedene Dienststellen im Stadtgebiet die Lieferung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher. Der Gegenstand wird in Form einer Rahmenvereinbarung und in drei Losen ausgeschrieben.

337600002026-10-012027-09-30
LOT-000362-2026-350-EA Reinigungszubehör
83.786 €

Die Stadt Regensburg benötigt für verschiedene Dienststellen im Stadtgebiet die Lieferung von Reinigungschemie, Reinigungszubehör und WC-Papier sowie Papierhandtücher. Der Gegenstand wird in Form einer Rahmenvereinbarung und in drei Losen ausgeschrieben.

392000002026-10-012027-09-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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