Auftragsänderung 1: Behördenzentrum Lüneburg Nord - LAVES, Grundsanierung und Anpassung Labor, Rückbau von sanitär- und heizungstechnischen Anlagen
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Komplette Erneuerung der Gebäudetechnik, Lüftung, Sanitär, Gebäudeautomation, Medienversorgung, Heizung wird erhalten und nur teilweise ergänzt
CPV-Codes
Lose (1)
Installation Regen-/Abwasserkanäle: 100 m, Hebeanlagen: 1Stk. Abbruch Sanitär: 3.900 m Rohrleitung, 64 Stk. Sanitärobjekte Abbruch Heizung: 5 m Rohrleitung, 2 Stk. Flachheizkörper Abbruch Technische Gase: 525 m Rohrleitung
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.