Gemeinsame Ausschreibung Energiebezug (Strom und Gas) von sieben Kommunen im Main-Kinzig-Kreis
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Ausgewählte Bewerber
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der losweise Abschluss von Rahmenlieferungsverträgen über die Vollversorgung mit Strom aus erneuerbarer Energie (Ökostrom) und/oder Erdgas für den Lieferungszeitraum ab dem 01.01.2027 für die kommunalen Liegenschaften (vorrangig Schulen, Verwaltungsgebäuden, Kitas, Turnhallen, Wohnhäuser für Asyleirichtungen sowie technische Anlagen, z. T. einschließlich Straßenbeleuchtung) der Gemeinde Biebergemünd, der Stadt Bruchköbel, der Stadt Gelnhausen einschließlich ihrer städtischer Gesellschaften, der Gemeinde Gründau, der Stadt Langenselbold sowie des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung der Stadt Langenselbold, der Gemeinde Linsengericht und der Gemeinde Niederdorfelden gemäß den jeweiligen Angaben zu den Losen. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
CPV-Codes
Lose (13)
Abschluss eines Vollstromliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2028, 24:00 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 31.12.2029, 24:00 Uhr). Menge oder Umfang: 129 Abnahmestellen [davon SLP: 126; RLM: 3] mit einem Gesamtvolumen von ca. 1.217.793 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollgasliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2029, 05:59 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 01.01.2030, 05:59 Uhr). Menge oder Umfang: 10 Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 271.247 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollgasliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2029, 05:59 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 01.01.2030, 05:59 Uhr). Menge oder Umfang: 22 Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 3.462.623 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollstromliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2028, 24:00 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 31.12.2029, 24:00 Uhr). Menge oder Umfang: 150 Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1.251.074 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollgasliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2029, 05:59 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 01.01.2030, 05:59 Uhr). Menge oder Umfang: 40 Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 2.727.033 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollstromliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2028, 24:00 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 31.12.2029, 24:00 Uhr). Menge oder Umfang: 161 [davon SLP: 159; RLM: 2] Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 2.103.166,44 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollgasliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2029, 05:59 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 01.01.2030, 05:59 Uhr). Menge oder Umfang: 33 Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1.976.415 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollstromliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2028, 24:00 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 31.12.2029, 24:00 Uhr). Menge oder Umfang: 125 [davon SLP: 119; RLM: 6] Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1.660.827 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollgasliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2029, 05:59 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 01.01.2030, 05:59 Uhr). Menge oder Umfang: 22 Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1.935.916 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollstromliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2028, 24:00 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 31.12.2029, 24:00 Uhr). Menge oder Umfang: 62 Abnahmestellen [ohne Straßenbeleuchtung] mit einem Gesamtvolumen von ca. 570.716 kWh/Jahr; 32 Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung mit einem Gesamtvolumen der Straßenbeleuchtung von ca. 233.269 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollgasliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2029, 05:59 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 01.01.2030, 05:59 Uhr). Menge oder Umfang: 26 Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 931.139 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollstromliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 00:00 Uhr bis zum 31.12.2028, 24:00 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 31.12.2029, 24:00 Uhr). Menge oder Umfang: 20 Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 223.461 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Abschluss eines Vollgasliefervertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2027, 06:00 Uhr bis zum 01.01.2029, 05:59 Uhr mit einseitiger Verlängerungsoption des AG von einem weiteren Jahr (bis zum 01.01.2030, 05:59 Uhr). Menge oder Umfang: 9 Abnahmestellen mit einem Gesamtvolumen von ca. 1.400.594,82 kWh/Jahr.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen — Darmstadt
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.