Sicherheitsdienstleistungen externer Sicherheitskräfte bei den Gerichten in S.-H. im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Lose
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei Gerichten der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel (Los 1) sowie Itzehoe und Lübeck (Los 2) möglich.
CPV-Codes
Lose (2)
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Flensburg: Amtsgericht Husum, Amtsgericht Schleswig, Amtsgericht Niebüll, Landgericht Flensburg, Oberlandesgericht Schleswig, Oberverwaltungsgericht Schleswig. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Kiel: Landgericht Kiel, Amtsgericht Bad Segeberg, Amtsgericht Norderstedt, Amtsgericht Plön, Amtsgericht Neumünster, Amtsgericht Rendsburg, Amtsgericht Kiel, Amtsgericht Eckernförde, Sozialgericht Kiel, Staatsanwaltschaft Kiel. _________________________________________________________________________________________________ Los 1 Bezirk Nord: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Flensburg und Kiel Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5. Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Zuschlagskriterien
Im Ressortbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums des Landes Schleswig-Holstein sollen ab dem 1. April 2027 mindestens 4 und maximal 10 externe Sicherheitskräfte zur Unterstützung genereller Einlasskontrollen bei den Gerichten eingesetzt werden. Der Einsatz soll flexibel in den unterschiedlichen Gerichtsstandorten nach Abruf durch das MJG erfolgen. Der Abruf pro Liegenschaft erfolgt mit einem Vorlauf von maximal drei Monaten. Sofern kein direktes Enddatum festgelegt wurde, soll die Dienstleitung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Pro Los wird eine Mindestabnahme von zwei Vollzeitarbeitskraftanteilen und maximal fünf Vollzeitarbeitskraftanteilen zugesagt. Der Beschäftigungsumfang orientiert sich grundsätzlich an der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer Beschäftigten / eines Beschäftigten an dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (zzt. 38,7 Stunden/Woche, 1.965,96 Stunden/Jahr). Die jeweilige Behördenleitung soll Art und Umfang des tatsächlichen Einsatzes näher bestimmen. Der Einsatz wird voraussichtlich wochentäglich (Montag bis Freitag) in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen (ca. 5 Tage pro Jahr) wird eine Anwesenheit bis maximal 20:00 Uhr erforderlich sein. Heiligabend und Silvester sind arbeitsfreie Tage. Der Einsatz ist bei den folgenden Gerichten möglich: _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Itzehoe: Landgericht Itzehoe mit Außenstelle Hohenaspe, Amtsgericht Pinneberg (Interimsunterbringung derzeit in Schenefeld und Quickborn), Amtsgericht Meldorf, Amtsgericht Elmshorn, Amtsgericht Itzehoe, Sozialgericht Itzehoe, Arbeitsgericht Elmshorn, Staatsanwaltschaft Itzehoe. _________________________________________________________________________________________________ Landgerichtsbezirk Lübeck: Amtsgericht Lübeck, Landgericht Lübeck, Amtsgericht Schwarzenbek, Amtsgericht Reinbek, Amtsgericht Ahrensburg, Amtsgericht Ratzeburg, Amtsgericht Eutin, Amtsgericht Oldenburg i.H., Sozialgericht Lübeck, Arbeitsgericht Lübeck, Staatsanwaltschaft Lübeck. _________________________________________________________________________________________________ Los 2 Bezirk Süd: Dienststellen der Landgerichtsbezirke Itzehoe und Lübeck Anzahl Sicherheitskräfte: mind. 2, max. 5. Geschätzter Beschäftigungsumfang (in Std. pro Jahr): 3.931,92 bis 9.829,80.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein — Kiel
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).