Markt Schwaben–Ampfing, Str. 5600, Anp. BÜ Weidenbach II km 62,080 & BÜ Ziegelsham km 59,383, 2 Lose
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Los 1 – BÜ Ziegelsham: 1 Bautechnik Bahnübergang inkl. Ausführungsplanung, Kabeltiefbau, Kabelschächte, Querungen und Kabelverlegung, Gründung BSH, 6 Rammrohgründungen, 1.150 m² Straßenbau, 18 m Betonrohrleitung DN300 Los 2 – BÜ Weidenbach II: 1 Bautechnik Bahnübergang inkl. Ausführungsplanung, Kabeltiefbau, Kabelschächte, Querungen und Kabelverlegung, Gründung BSH, 11 Rammrohgründungen, 1.480 m² Straßenbau, 23,1 m Betonrohrleitung DN600
CPV-Codes
Lose (1)
Los 1 – BÜ Ziegelsham: 1 Bautechnik Bahnübergang inkl. Ausführungsplanung, Kabeltiefbau, Kabelschächte, Querungen und Kabelverlegung, Gründung BSH, 6 Rammrohgründungen, 1.150 m² Straßenbau, 18 m Betonrohrleitung DN300
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.