OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

Lieferung eines Abrollkipperfahrzeugs

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

24.07.2026 12:00

Vertragslaufzeit

24.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Freudenstadt (72250) — DE12C

Beschreibung

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Freudenstadt schreibt die Lieferung eines Abrollkipperfahrzeuges aus.

CPV-Codes

341440003414451034144511

Lose (1)

LOT-0001Lieferung eines Abrollkipperfahrzeugs

Der Lieferumfang umfasst - 3-Achs-Fahrgestell, - Aufbau (einschließlich Montage), - Abrollcontainer mit aufgebautem Ladekran mit Grüngut- und Forstgreifer ein-schließlich der Einbindung in die Hydraulikanlage des Fahrzeuges (einschließlich Montage). Lieferfrist: bis 15. Oktober 2027. Weiterer Bestandteil der Leistung ist ein Full-Service-Vertrag. Die Vertragslaufzeit für den Full-Service-Vertrag beginnt mit der Auslieferung des Fahrzeugs und dessen Abnahme durch den Auftraggeber und wird über einen Zeitraum von 2 Jahren fest vereinbart. Die Angaben in Ziffer 5.1.3 dieser Bekanntmachung beziehen sich auf den Full-Service-Vertrag.

34144000341445103414451124 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe — Karlsruhe

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers