VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragTED 114/2026

Schülerbeförderung Astrid-Lindgren-Grundschule und Mittelschule Hösbach

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

26.05.2026

Geschätzter Auftragswert

738.150 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

1 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Hösbach (63768) — DE264

Beschreibung

Der Markt Hösbach beabsichtigt, die Leistungen der Schülerbeförderung zur Astrid-Lindgren-Grundschule und zur Mittelschule Hösbach im Wege eines offenen Verfahrens neu zu vergeben. Die Beförderung umfasst derzeit ca. 59 anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler. Die Schülerzahlen können sich während der Vertragslaufzeit ändern.

CPV-Codes

60130000

Lose (1)

LOT-0001Schülerbeförderung Astrid-Lindgren-Grundschule und Mittelschule Hösbach

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Schülerbeförderung im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs zur Astrid-Lindgren-Grundschule und zur Mittelschule Hösbach. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen ca. - 308 Schülerinnen und Schüler die Grundschule - 314 Schülerinnen und Schüler die Mittelschule Hiervon sind aktuell rund 59 Schülerinnen und Schüler beförderungspflichtig. Die Beförderung erfolgt auf folgender Linie: Winzenhohl – Grundschule Winzenhohl – Hösbach Bahnhof – Hösbach Sand – Astrid-Lindgren-Grund- und Mittelschule Hösbach und zurück. Die Fahrpläne sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Schulen zu erstellen und anzupassen. Es sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum Unterrichtsbeginn und zurück - Anpassung an Stundenplanänderungen - Durchführung erforderlicher Zusatzfahrten (z. B. schulische Veranstaltungen) - Sicherstellung der Betriebsfähigkeit bei kurzfristigen Änderungen - Einsatz geeigneter Fahrzeuge mit ausreichender Kapazität Während der Ferien findet grundsätzlich keine Beförderung statt.

60130000

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

RES-0001
RES-0001
RES-0001

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.