Schülerbeförderung Astrid-Lindgren-Grundschule und Mittelschule Hösbach
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Der Markt Hösbach beabsichtigt, die Leistungen der Schülerbeförderung zur Astrid-Lindgren-Grundschule und zur Mittelschule Hösbach im Wege eines offenen Verfahrens neu zu vergeben. Die Beförderung umfasst derzeit ca. 59 anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler. Die Schülerzahlen können sich während der Vertragslaufzeit ändern.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Schülerbeförderung im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs zur Astrid-Lindgren-Grundschule und zur Mittelschule Hösbach. Im Schuljahr 2025/2026 besuchen ca. - 308 Schülerinnen und Schüler die Grundschule - 314 Schülerinnen und Schüler die Mittelschule Hiervon sind aktuell rund 59 Schülerinnen und Schüler beförderungspflichtig. Die Beförderung erfolgt auf folgender Linie: Winzenhohl – Grundschule Winzenhohl – Hösbach Bahnhof – Hösbach Sand – Astrid-Lindgren-Grund- und Mittelschule Hösbach und zurück. Die Fahrpläne sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Schulen zu erstellen und anzupassen. Es sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum Unterrichtsbeginn und zurück - Anpassung an Stundenplanänderungen - Durchführung erforderlicher Zusatzfahrten (z. B. schulische Veranstaltungen) - Sicherstellung der Betriebsfähigkeit bei kurzfristigen Änderungen - Einsatz geeigneter Fahrzeuge mit ausreichender Kapazität Während der Ferien findet grundsätzlich keine Beförderung statt.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern — Ansbach
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.