Schlosserarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Die Freie Waldorfschule Weilheim, gemeinnützige Genossenschaft eG, baut ein Schulgebäude für 13 Klassen, mit Verwaltung und diversen Fachräumen sowie einer Küche und Mehrzweckräumen. Es handelt sich um einen zweigeschossigen Holzbau in Massivholzbauweise auf einer Bodenplatte aus Stahlbeton. Der Neubau ist nichtunterkellert. Lage und Erschließung: Das Baugrundstück mit einer Gesamtfläche von 14.348m2 befindet sich am Narbonner Ring / Am Hardt auf dem Flurgrundstück Nr. 2297/1 in der Gemarkung Weilheim i. Obb. Gebäudekennzahlen: NRF=3.045m2, BGF=3.793m2, BRI=17.235m3. Geschossigkeit: Zwei Geschosse. Bauart: Sonderbau Schule. Gebäudeklasse: drei. Schlosserarbeiten: Innen: Treppen- und Brüstungsgeländer, Schwarzstahl, ca. 84 lfm. Holzhandläufe mit Stahl-Unterkonstruktion: ca. 60 lfm. Estrich-Abstellwinkel: ca. 48 lfm. Freistehende Handläufe aus Schwarzstahl-Rundrohren, ca. 27 lfm. Außen: Strahlrahmen ca. 1.500 x 3.000 mm als Unterkonstruktion für Holzfassade, 4 Stück. Außentreppen auf Stützrahmen mit Flachstahlwangen und Gitterroststufen/-podesten: 2 Stück. Rampen und Podeste aus Gitterrost mit Stahl-Unterkonstruktion, ca. 50 m². Flachstahlrahmen als Geländer für Rampen und Podeste, ca. 40 lfm. Handläufe für Rampen und Podeste, ca. 40 lfm.
CPV-Codes
Lose (1)
Schlosserarbeiten: Innen: Treppen- und Brüstungsgeländer, Schwarzstahl, ca. 84 lfm. Holzhandläufe mit Stahl-Unterkonstruktion: ca. 60 lfm. Estrich-Abstellwinkel: ca. 48 lfm. Freistehende Handläufe aus Schwarzstahl-Rundrohren, ca. 27 lfm. Außen: Strahlrahmen ca. 1.500 x 3.000 mm als Unterkonstruktion für Holzfassade, 4 Stück. Außentreppen auf Stützrahmen mit Flachstahlwangen und Gitterroststufen/-podesten: 2 Stück. Rampen und Podeste aus Gitterrost mit Stahl-Unterkonstruktion, ca. 50 m². Flachstahlrahmen als Geländer für Rampen und Podeste, ca. 40 lfm. Handläufe für Rampen und Podeste, ca. 40 lfm.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern — München
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.