VergebenVertragsänderung · 38Bauauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 114/2026

Auftragsänderung 1: Sanierung des Theaterhauses "Uckermärkische Bühnen Schwedt" in 16303 Schwedt/Oder, Berliner Straße 46-48, Los 15 - Glasfassadenarbeiten Bühnenhaus

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

30.12.2025

Geschätzter Auftragswert

582.222 €

Sitz des Auftraggebers

Schwedt/Oder (16303) — DE40I

Beschreibung

Maßnahme: Sanierung des Theaterhauses "Uckermärkische Bühnen Schwedt" in 16303 Schwedt/Oder, Berliner Straße 46-48 Los 15 - Bühnenhaus Eine Vor-Ort-Begehung wird empfohlen.

CPV-Codes

45000000452000004521000045220000452232004544100045443000

Lose (1)

LOT-0001Auftragsänderung 1: Sanierung des Theaterhauses "Uckermärkische Bühnen Schwedt" in 16303 Schwedt/Oder, Berliner Straße 46-48, Los 15 - Glasfassadenarbeiten Bühnenhaus

Die Stadt Schwedt/Oder plant die Sanierung des Theaterhauses, Berliner Straße 46-48, 16303 Schwedt/Oder. Es handelt sich um ein bestehendes Gebäude in Stahlbetonskelettbauweise mit Mauerwerkswänden. Das gesamte Gebäude ist unterkellert. Das Gebäude hat Flachdächer in in 3 Ebenen. Abmaße des Gebäudes: ca. 65 m lang und ca. 55 m breit, Dachhöhen bis ca. 25,5 m über OK Gelände. Sämtliche Räume sind um den zentralen Zuschauersaal mit Hauptbühne angeordnet. Über der Bühne befindet sich ein Bühnenturm bis in das 6. Obergeschoss. Der vordere (öffentlichen) Bereich besteht aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss. Dieser Bereich ist in nordwestlicher Richtung zur Berliner Straße orientiert. Im Hinteren (nichtöffentlichen) Bereich sind die Etagen um ein halbes Stockwerk versetzt angeordnet. Dieser Gebäudeteil besteht aus einem Kellergeschoss, Erdgeschoss und 2 Obergeschossen. Kurzbeschreibung: Die geplanten baulichen Eingriffe zur Sanierung des Theaterhauses erfolgen unter folgenden wesentlichen Schwerpunkten: - Energetische Sanierung der Glasfassaden - Umbau und Sanierung der Funktionsräume und des Foyers im 1. OG - Statische und energetische Sanierung der Dächer - Sanierung Heizungsanlage, Kühltechnik, Elektroinstallation und entsprechende Anpassung der Gebäudeautomation - Wiederherstellung der bauzeitlichen Garderoben in Verbindung der Verlegung der Spielstätte "Theaterklause" an die Hauptfront des Hauses Der Bühnenturm und Zuschauerhaus sind nicht Bestandteil der Baumaßnahme! Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das Los 15 - Glasfassadenarbeiten Bühnenhaus umfasst folgende Leistungen: - Abbruch von Fassaden ca. 610 m² - Alufenster und Türelemente mit Oberlichtern ca. 164 m² - Elementgrößen ca. 5 u. ca. 14 m² - Alu Fassadensysteme 1. OG - Abwicklung Länge ca. 42 x 5,00 m ca. 210 m² - Abwicklung Länge ca. 23,8 x 5,00 m ca. 119 m² - Abwicklung Länge ca. 23,9 x 5,00 m ca. 120 m² (äußere Ebene der Doppelfassade mit elektrischen Rollos) - Abwicklung Länge ca. 23,9 x 2,75 m ca. 120 m² (innere Ebene der Doppelfassade) - Abwicklung Länge ca. 23,9 x 1,65 m ca. 120 m² (innere Ebene der Doppelfassade) - In der Fassade sind ca. 20 RA Elemente, Elementgröße 1,40 m x 1,63 m Steuerungskomponenten für RA Elemente Gesamtleistungszeitraum 12.12.2025 - 17.09.2026 Zwischentermine: Werkplanung und Produktion 12.12.2025 - 28.05.2026 Abbruch Fassaden 02.03.2026 - 10.04.2026 Montagearbeiten 12.06.2026 - 17.09.2026

450000004520000045210000452200004522320045441000454430002026-01-052026-09-17

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz — Potsdam

Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers