OffenAusschreibung · 16BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Komplexsanierung Gymnasium Ernestinum Gotha 3. BA GT A und B - Los 13 - Abbrucharbeiten

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 10:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Gotha (99867) — DEG0C

Beschreibung

Abbrucharbeiten

CPV-Codes

4500000045111100

Lose (1)

LOT-0001Abbrucharbeiten

ca. 150 m2 Abbruch Holzbalkendecke mit schadstoffbelasteter Teerpappenlage (PAK, Asbest), ca. 80 m2 Abbruch Holzbalkendecke im Auflagerbereich zur Statischen Begutachtung der Deckenbalkenauflager

45000000451111002026-08-242026-09-11

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar

Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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