Umbau ESTW L90_UZ Saarbrücken_Einsiedlerhof_Neustadt_Kaiserslautern_POS Nord ETCS ready
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Umbau ESTW L90_UZ _POS Nord ETCS ready Los 1 Saarbrücken Los 2 Einsiedlerhof Los 3 Neustadt Los 4 Kaiserslautern
CPV-Codes
Lose (1)
Umbau ESTW L90_UZ _POS Nord ETCS ready Los 1 Saarbrücken Los 2 Einsiedlerhof Los 3 Neustadt Los 4 Kaiserslautern
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.