Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Bodenbelagsarbeiten
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Az. 120/2026, Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Bodenbelagsarbeiten.
CPV-Codes
Lose (1)
Az. 120/2026, Erweiterung Grundschule Adelby, Flensburg, Bodenbelagsarbeiten. Auftraggeber: Stadt Flensburg Kommunale Immobilien Büroadresse: Rathausstraß 19, 24937 Flensburg Postadresse: Stadt Flensburg -Kommunale Immobilien - Baumanagement - 24931 Flensburg Bauvorhaben: 221001_022 Erweiterung Schule Adelby Ringstraße 1 24943 Flensburg Ausführungszeitraum für die Bodenbelagsarbeiten: 1. BA PO-Boden: 27.01.27 bis 23.03.27 2. BA PO-Boden: 12.06.28 bis 04.08.28 Parkett: 07.08.28 bis 18.08.28 Umbau Haus B: 12.07.27 bis 23.07.27 Kurzbeschreibung: Das Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Adelby besteht aus insgesamt 2 Bauabschnitten mit einer BGF von 5.697 m² und einer BRI von 25.622 m³. Die Bauzeit beträgt insgesamt ca. 35 Monate. Für diese Vorhaben sind folgende Arbeiten zu vergeben. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Bereiche: 1. Bodenbelagsarbeiten Neubau Zur Ausführung kommt im Neubau 1. & 2. BA ein PVC-freier thermoplastischer Bodenbelag aus Polymeren und Mineralien (Polyolefin/ PO) mit Echtholz-Sockelleisten und Sauberlaufzonen. Außerdem ist im 2. BA ein Parkettboden für die Bühne einzubauen. 2. Bodenbelagsarbeiten Umbau Haus B Der Umbau Haus B beinhaltet den Abbruch des bestehenden Textilbelages und den Einbau eines PVC-freien thermoplastischen Bodenbelags aus Polymeren und Mineralien (Polyolefin/ PO) mit Echtholz-Sockelleisten. Zusätzlich sind in einigen Bereichen Höhenübergänge herzustellen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein — Kiel
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.