VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Betrieb des internen Rechenzentrums und IT-Netzes sowie aller Clients

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

08.05.2026

Geschätzter Auftragswert

1 € – -1 €

Vertragslaufzeit

25.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

München (80339) — DE212

Beschreibung

Betrieb des internen Rechenzentrums, des IT-Netzes, der Microsoft-365-Dienste sowie aller Clients des Auftraggebers (Server, Netzwerkkomponenten, Notebooks und Smartphones).

CPV-Codes

72000000

Lose (1)

LOT-0001Betrieb des internen Rechenzentrums und IT-Netzes sowie aller Clients

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von Leistungen zum Betrieb des internen Rechenzentrums, des IT-Netzes, der Microsoft-365-Dienste sowie aller Clients des Auftraggebers (Server, Netzwerkkomponenten, Notebooks und Smartphones). Für die Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

7200000025 Monate

Zuschlagskriterien

Der Wertungspreis des Angebots ermittelt sich aus den Angaben im Preisblatt samt den dort angegebenen Pauschalen (Ziffer I.) und dem fiktiven Angebotspreis für die Beratungsleistungen (Ziffer II.).

Auftragnehmer

-1 €
-1 €
-1 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Südbayern — München

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.