Ersatzneubau SÜ Lange Straße, Errichtung und Unterhaltung der Umleitung vom Beginn Abbruch bis Abschluss Neubau
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Errichtung und Unterhaltung der Umleitung vom Beginn Abbruch bis Abschluss Neubau
CPV-Codes
Lose (1)
- Verkehrssicherung aufbauen, vorhalten (19 Monate), abbauen - Verkehrszeichen aufbauen, vorhalten (19 Monate), abbauen - Transportable LSA aufbauen, vorhalten (19 Monate), abbauen
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster — Münster
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.