OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Neustadt am Kulm Sanierung und Erweiterung Kindertagesstätte - ELT

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Neustadt am Kulm (95514) — DE237

Ausgewählte Bewerber

3 – 3

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI – ELT, ALG 4-6, Leistungsphasen 1-9 für die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte in Neustadt am Kulm.

CPV-Codes

71320000

Lose (1)

LOT-0000Neustadt am Kulm Sanierung und Erweiterung Kindertagesstätte

Die Stadt Neustadt am Kulm plant die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens. Aufgrund von geänderten Nutzungsanforderungen sowie steigender Kinderzahlen ist eine Erweiterung sowie die Sanierung des Bestandsgebäudes erforderlich. Hierzu wurde eine Studie erarbeitet, welche den Veröffentlichungsunterlagen beiliegt. Für die Maßnahme soll eine Förderung beantragt werden.

713200002026-11-012036-12-31

Zuschlagskriterien

Gemäß Einladung zum Verhandlungsgespräch TOP 5

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, - der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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