VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Grünberg, Bau- und Servicehof - Architektur + Freianlagen

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

01.06.2026

Geschätzter Auftragswert

809.023 €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Grünberg (35305) — DE712

Beschreibung

Planungsleistung Gebäude und Innenräume und Freianlagenplanung für den Neubau Bau- und Servicehof mit Wertstoffhof und zusätzlichen Stellplätzen

CPV-Codes

7122100071222000

Lose (1)

LOT-0000Grünberg, Bau- und Servicehof - Architektur + Freianlagen

Es werden die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume sowie Freianlagenplanung für den Neubau eines Bau- und Servicehof mit Wertstoffhof und zusätzlichen Stellplätzen in der Stadt Grünberg ausgeschrieben. Planungsleistung: Gebäude und Innenräume sowie Freianlagenplanung. Die Ziele: Der 1970 erbaute Bau- und Servicehof befindet sich derzeit auf dem Grundstück Lehnheimer Weg 32 (Flur 5, Flurstück 24/0) in der Kernstadt und erstreckt sich über eine Fläche von rund 5.131 m². Die täglich notwendige und intensive Nutzung sämtlicher Teile der Liegenschaft durch die Mitarbeiter des Bauhofs haben trotz sorgfältigem Umgang deutliche Spuren sowohl an der Grundsubstanz der Gebäude als auch am teilweise über 50 Jahre alten Inventar hinterlassen. Der Zustand der Aufenthaltsräume sowie der sanitären Anlagen entspricht nahezu dem Stand des Entstehungsjahres. Auch der Platzbedarf für die Unterbringung der Fahrzeuge entspricht nicht mehr den Erfordernissen. Die Stilllegung der Waschmöglichkeiten für die Fahrzeuge erfolgte 2022 durch die Wasserschutzbehörde des Landkreis Gießen auf Grund des defekten Ölabscheiders. Ebenso fehlt es an Lagerkapazitäten für Material sowie Hilfs- und Betriebsstoffe, sodass die Bestände für die Einsätze schnell aufgebraucht sind und die zügige Abarbeitung der Aufträge behindert wird. Die Lagerflächen für Schüttgüter sind für den heutigen Verbrauch viel zu klein, für Be- und Entladung schlecht anzufahren und zum Großteil nicht befestigt. Teilflächen für Lager-, Abstell- und Parkflächen sind angemietet. Entsorgungsmöglichkeiten wie Container für Holz, Metall und insbesondere Öle und Lacke stehen derzeit aus Platzmangel nicht zu Verfügung. Im Rahmen einer umfassenden Standortsuche für den Neubau des Bau- und Servicehofes in der Kernstadt Grünberg wurden durch die Bauabteilung insgesamt 11 potenzielle Grundstücke eingehend geprüft und bewertet. Dabei wurden verschiedene Kriterien wie Grundstücksgröße, Lage, Erschließung, regionale Planungsaspekte sowie mögliche Nutzungskonflikte berücksichtigt. Ein Großteil der geprüften Grundstücke wies dabei erhebliche Einschränkungen auf. Letztlich blieb nur das Grundstück Jakobsweg in Grünberg, Fl.16, Flst. 23/0, 24/0, 25/0, 26/0 als geeigneter Standort übrig. Für den Planstandort liegt der rechtverbindliche Bebauungsplan Nr. 12a "Sport- und Freizeitzentrum Jakobsweg" vor, der im Wesentlichen eine Fläche für Sport- und Spielanlagen sowie untergeordnet Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festsetzt. Die Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan stehen der geplanten Ansiedlung zunächst entgegen, sodass es der Änderung des Bebauungsplanes bedarf, die parallel zu den Planungsleistungen der Leistungsphase 1 und 2 erfolgen soll. Für den Bau- und Servicehof auf dem avisierten Gelände liegt eine Konzeptstudie aus dem Jahr 2023 vor. Die Konzeptstudie wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer soll die Planungsleistung Gebäude und Innenräume sowie die Freianlagenplanung Leistungsphasen 1 bis 9 für den Bau- und Servicehof übernehmen. Der Auftrag soll dabei stufenweise beauftragt werden. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 und 2 abgerufen werden, um die Bauleitplanung, die Planung von Gebäude und Innenräume sowie die Freianlagenplanung parallel laufen zu lassen und so bestmöglich aufeinander abzustimmen.

71221000712220002026-05-042029-12-28

Zuschlagskriterien

im Rahmen des Verhandlungsverfahrens

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt — Darmstadt

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach §§ 160 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und ihn gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB) oder ein Nachprüfungsantrag nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Die Frist zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags beginnt mit dem Tag nach Zugang der jeweiligen Mitteilung. Zuständige Nachprüfungsstelle ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Telefon: 06151 12-0, E-Mail: [email protected]).