VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Neubau Familientagesklinik Hof Menke - Innentüren

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

02.06.2026

Geschätzter Auftragswert

165.934 € – 231.745 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

12 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Drensteinfurt (48317) — DEA38

Ausführungsort

Alte Beckumer Straße 88, Ahlen (59229) — DEA38

Beschreibung

Die Tagesklink Walstedde GmbH beabsichtigt den Neubau einer Familientagesklinik für 12 teilstationäre Plätze. Der Tagesklinik angeschlossen sind Institutsambulanzen.

CPV-Codes

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Lose (1)

LOT-0001Neubau Familientagesklinik Hof Menke - Innentüren

Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauleistungen war der Einbau von verschiedenen Innentüren und Fensterbänken.

45000000454211004542113145421111454211204542116045420000454211502026-11-092027-06-09

Zuschlagskriterien

Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen und Instandhaltungsangeboten. Gewertet wird der vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.); eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Westfalen — Münster

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

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