VergebenVergabebekanntmachung · 29DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Transport und Behandlung von Sickerwasser

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

15.06.2026

Geschätzter Auftragswert

425.250 € – 471.150 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

2 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Winsen/Luhe (21423) — DE933

Ausführungsort

Königsgrund 1, Buchholz i.d.N. (21244) — DE933

Beschreibung

Transport und Behandlung von Sickerwasser

CPV-Codes

90400000

Lose (1)

LOT-0001Transport und Behandlung von Sickerwasser

9.000 Mg/a Rohsickerwasser auf der Altdeponie Dibbersen laden, transportieren und entsorgen.

904000002026-07-012027-06-30

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

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