OffenAusschreibung · 17BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Kabeltiefbau | Neubau ESTW-A Hohen Neuendorf West

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

24.06.2026 08:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

2

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

Hohen Neuendorf (16540) — DE40A

Beschreibung

Projekt ETCS LS Berliner Außenring Kabeltiefbau | Neubau ESTW-A Hohen Neuendorf West

CPV-Codes

45200000

Lose (2)

LOT-0001Kabeltiefbau ESTW-A BHOW inkl. Signalgründungen und Rückbau LST-Außenanlage

Errichtung neuer Kabelführungssysteme, Querungen, Signalgründungen, Randwegskonstruktionen, BÜ-Anlagen und Ausbau von Isolierstößen und Alttechnik in Zusammenhang mit dem Neubau des ESTW-A

452000002026-08-032029-06-30

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002Kabelverlegearbeiten ESTW-A BHOW inkl. Rückbau Innenanlage

Kabelverlegearbeiten ESTW-A BHOW inkl. Rückbau Innenanlage Errichtung der Außenkabelanlage

452000002026-08-032029-06-30

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

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