OffenAusschreibung · 16Bauauftrag🇪🇺 EU-FörderungAMP / GPATED 114/2026

Anlagentechnik

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Sitz des Auftraggebers

Dollern (21739) — DE939

Ausgewählte Bewerber

3 – 5

Beschreibung

Wasserwerk Dollern – Erneuerung Wasseraufbereitung - Anlagentechnik

CPV-Codes

452521263173000048921000

Lose (1)

LOT-0001Anlagentechnik

Für den Wasserverband Dollern soll neben den bestehenden Anlagen am Wasserwerk Dollern die Trinkwasseraufbereitung neu errichtet werden. Die Aufbereitung besteht u.a. aus 12 Stück offenen Betonfilterbecken. In das Bauwerk wird im Kellerbereich ein neuer Trinkwasserbehälter zur Vergrößerung des Speichervolumens (rd. 2.200 m³) integriert. Für die Reinwasserbehälter und die Filterbecken sind aufgrund der Nutzung für die Trinkwasseraufbereitung erhöhte Anforderungen an die Hygiene und Materialbeschaffenheiten zu berücksichtigen. Im Kellerbereich wird zudem eine neue Pumpenanlage für die Netzversorgung aufgestellt. Des Weiteren sind einige Betriebsräume u.a. Büros, Schaltanlagenräume, Werkstatt, Lager, Umkleiden und Sanitäranlagen vorgesehen. Bauseitiger Neubau in Massivbauweise (im Wesentlichen Stahlbeton und Mauerwerk) einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktionen für einen Trinkwasserbehälter (rd. 2.200 m³ Speichervolumen) sowie 12 Stück offene Beton-Filterbecken (6 Stück Vorfilter, 6 Stück Nachfilter) für die Trinkwasseraufbereitung (je rd. 24 m² Filterfläche) mit Rohrkellern und Nebenräumen. Leistungsumfang Anlagentechnik im Wesentlichen bestehend aus: 900 m³/h Aufbereitungsleistung (max. Spitzenlast) 6 Stück Rohwasserbelüftungen (Flachbettbelüfter) einschl. Lüftungsanlagen 12 Stück Ausrüstung offene Betonfilterbecken Vor- / Nachfilter (Rohrleitungen, Filtermaterial, Filterböden) 6 Stück Flachbettbelüfter (Zwischenbelüftung) einschl. Lüftungsanlagen Ausrüstung Trinkwasserbehälter Spülwasserpumpwerk und Spülluftgebläse Reinwasserpumpenanlage (rd. 1.400 m³/h – 70 mWS) 2 Stück Hydrophorkessel rd. 500 m Rohrleitungen Nennweiten u.a. DN 100 bis DN 700 (Edelstahl) rd. 160 Stück Absperrarmaturen Nennweiten u.a. DN 100 bis DN 700 (größtenteils mit E-Antrieb) sowie diverse unterschiedliche Armaturen, Messtechnik, Nebenarbeiten und Inbetriebnahmen

4525212631730000489210002027-11-012028-11-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung — Lüneburg

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Ausschreibungen dieses Auftraggebers