VergebenVergabebekanntmachung · 29LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

Erweiterung des bestehenden Storage-Systems für die Evangelische Klinikum Westerwald gGmbH

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

08.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Vertragslaufzeit

5.0 Monate

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

4 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Dierdorf (56269) — DEB18

Beschreibung

Das Evangelische Klinikum Westerwald betreibt derzeit eine zentral ausgerichtete IT-Infrastruktur, in der wesentliche Server- und Applikationsservices virtualisiert bereitgestellt werden. Die Speicherinfrastruktur stellt hierbei eine zentrale technische Grundlage für den Betrieb der produktiven Systeme dar und muss den Anforderungen an Verfügbarkeit, Performance und Datensicherheit dauerhaft gerecht werden. Im Zuge der Erweiterung und Übernahme des Klinikstandortes Hachenburg ist die bestehende IT-Landschaft um zusätzliche Systeme, Datenbestände, virtuelle Workloads sowie standortbezogene Anwendungen zu erweitern. Hieraus resultiert ein zusätzlicher Bedarf an Speicherkapazität, Leistung und Ausfallsicherheit. Die vorhandene Storage-Infrastruktur ist vor diesem Hintergrund an die steigenden technischen und betrieblichen Anforderungen anzupassen, um den zusätzlichen Standort in den zentralen IT-Betrieb integrieren zu können.

CPV-Codes

302331003023300048820000

Lose (1)

LOT-0001Erweiterung des bestehenden Storage-Systems für die Evangelische Klinikum Westerwald gGmbH

Ziel der Beschaffung ist der bedarfsgerechte Ausbau beziehungsweise die Erweiterung der bestehenden Storage-Infrastruktur, um den Klinikstandort Hachenburg technisch in die zentrale IT-Landschaft zu integrieren und die dort anfallenden zusätzlichen Lasten zuverlässig abzubilden. Es soll eine einheitliche, leistungsfähige, skalierbare und betriebssichere Speicherplattform geschaffen beziehungsweise erweitert werden, die den standortübergreifenden Betrieb der zentralen IT-Systeme dauerhaft unterstützt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass zusätzliche Workloads, Nutzerzahlen, Datenvolumina und standortbezogene Services stabil, performant und zentral administrierbar betrieben werden können. Zugleich soll eine zukunftssichere Grundlage geschaffen werden, die auch weitere technologische und organisatorische Entwicklungen wirtschaftlich und technisch nachhaltig unterstützt. Die Beschaffung umfasst die Lieferung von - Storage System (2 redundante Storage-Systeme) - Zusätzliche Anforderungen/ Mindestvoraussetzungen - Quorum Server Lenovo ThinkSystem SR250V3 - Switche Der Anbieter muss zudem die Erstkonfiguration, die Inbetriebnahme und Schulung der internen IT-Abteilung anbieten.

3023310030233000488200005 Monate

Zuschlagskriterien

Preis

Auftragnehmer

-1 €
-1 €
-1 €

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau — Mainz

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.