Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte inkl. Holzrückung und der Rückung von regieeigenem Holzeinschlag in den FBBen Mindener Wald und Porta Westfalica im RFA Hochstift
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem oder zwei Auftragnehmer über folgende Leistung abzuschließen: - Los 1 a - c: Die Durchführung von Holzeinschlag inkl. Holzrückung von 3000 Fm jährlich (1500 Fm Garantiemenge und 1500 Fm Optionsmenge), sowie Holzeinschlag im Zeitlohn mit Maschinenunterstützung mit insgesamt 1000 Stunden (500 h Garantiemenge und 500 h Optionsmenge). - Los 2: Die Rückung von regieeigenem Holzeinschlag mit einem jährlichen Volumen von 1500 Fm (750 Fm Garantiemenge und 750 Fm Optionsmenge)
CPV-Codes
Lose (2)
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Leistungsverzeichnissen (Anlagen Los 1 a - c und Los 2) zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung ebenfalls eine Übersichtskarte (Anlage Karte) beigefügt.
Zuschlagskriterien
Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Leistungsverzeichnissen (Anlagen Los 1 a - c und Los 2) zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung ebenfalls eine Übersichtskarte (Anlage Karte) beigefügt.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer NRW — Münster
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.