Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen der 'Baumwollspinnerei' Sankt Ingbert
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Das denkmalgeschützte (Baujahr 1885), leerstehende Gebäude der ’Baumwollspinnerei‘ soll für Zwecke der öffentlichen Verwaltung mit Museumsnutzung saniert und umgebaut werden. Hierzu sind im Rahmen der denkmalgerechten Modernisierung des 4-geschossigen Gebäudes die hier beschriebenen Arbeiten erforderlich. Dabei umfasst das Leistungsverzeichnis für das Gewerk MSR-Technik die wesentlichen Positionen wie die Lieferung und die Montage der MSR-Komponenten für die Heizungs-, Lüftungs- und Kälteinstallationen.
CPV-Codes
Lose (1)
Lieferung und Montage der MSR-Komponenten für die Heizungs-, Lüftungs- und Kälteinstallationen: - 6 ASP - ca. 60 Pumpen-/Klappen-/Ventil und Motorsteuerungen - ca. 90 Tauch-/Kanalfühler - ca. 160 Raumtemperaturfühler - ca. 15 Klappenstellantriebe - ca. 420 motorische Stellantriebe - ca. 22.000 m Mantelleitung NHXMH-J3x1,5 - 5x6 mm² - ca. 21.000 m Fernmeldeinstallationsleitung J-H(ST)H 2x2x0,8mm bis J-H(ST)H 4x2x0,8mm - ca. 550 St. Elektr. Anschlüsse 3x1,5mm² -5x6mm² - ca. 600 St. Elektr. Anschlüsse 2x2x0,8 mm 4x2x0,8mm Die Installation erfolgt in allen Geschossen: - Untergeschoss OKFFB = -3,39 m - Erdgeschoss OKFFB = 0,00 m - 1. Obergeschoss OKFFB = +4,98 m - 2. Obergeschoss OKFFB = +9,98 m
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie — Saarbrücken
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags.