VergebenVergabebekanntmachung · 30DienstleistungsauftragAMP / GPAnotice.framework_types.fa-wo-rcTED 114/2026

Rahmenverträge für Umweltanalytik

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

13.03.2026

Geschätzter Auftragswert

16,0 Mio. € – 70,0 Mio. €

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung

Lose

2

Eingegangene Angebote

6 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Frankfurt Main (60327) — DE712

Ausführungsort

10115 (10115) — DE300

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Umweltanalytik-Dienstleistungen für die Deutsche Bahn AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Deutsche Bahn); betreffend Feststoff und Wasser

CPV-Codes

71900000

Lose (2)

LOT-0001Los 1 Feststoff
54,0 Mio. €

Im Rahmen von Baumaßnahmen spielt der Umweltschutz eine zentrale Rolle, da die Auswirkungen solcher Projekte auf Natur und Umgebung umfassend berücksichtigt und überwacht werden müssen. In diesem Zusammenhang beauftragt ein Unternehmen der Deutschen Bahn spezialisierte Dienstleistungen zur Umweltanalytik, die die Analytik von Feststoffproben (wie beispielsweise Boden, Bauschutt oder Baustoffe) einschließt (für die Analytik von Wasserproben, siehe Los 2). Die Umweltanalytik grenzt sich von Baugrunduntersuchungen ab. Die Umweltanalytik betrachtet ökologische und gesetzliche Aspekte, während die Baugrunduntersuchungen sich mit den bautechnischen Voraussetzungen und der Stabilität des Baugrundes beschäftigen.

719000002026-04-012030-03-31

Zuschlagskriterien

Preis siehe Datei "C1 Zuschlagskriterien.pdf"
LOT-0002Los 2 Wasser
16,0 Mio. €

Zur Einhaltung der wasserrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland werden Dienstleistungen zur Umweltanalytik Wasserproben- und Proben aus Suspensionen sowie Sedimente durch akkreditierte und leistungsfähige Labore benötigt

719000002026-04-012030-03-31

Zuschlagskriterien

Preis siehe Datei: "C1 Zuschlagskriterien.pdf"

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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