Rahmenverträge für Umweltanalytik
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Umweltanalytik-Dienstleistungen für die Deutsche Bahn AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend: Deutsche Bahn); betreffend Feststoff und Wasser
CPV-Codes
Lose (2)
Im Rahmen von Baumaßnahmen spielt der Umweltschutz eine zentrale Rolle, da die Auswirkungen solcher Projekte auf Natur und Umgebung umfassend berücksichtigt und überwacht werden müssen. In diesem Zusammenhang beauftragt ein Unternehmen der Deutschen Bahn spezialisierte Dienstleistungen zur Umweltanalytik, die die Analytik von Feststoffproben (wie beispielsweise Boden, Bauschutt oder Baustoffe) einschließt (für die Analytik von Wasserproben, siehe Los 2). Die Umweltanalytik grenzt sich von Baugrunduntersuchungen ab. Die Umweltanalytik betrachtet ökologische und gesetzliche Aspekte, während die Baugrunduntersuchungen sich mit den bautechnischen Voraussetzungen und der Stabilität des Baugrundes beschäftigen.
Zuschlagskriterien
Zur Einhaltung der wasserrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland werden Dienstleistungen zur Umweltanalytik Wasserproben- und Proben aus Suspensionen sowie Sedimente durch akkreditierte und leistungsfähige Labore benötigt
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.