Reinigung - LWL-Förderschulen
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Lose
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Übernahme der Unterhalts- und /oder Glas-und Rahmenreinigung an den LWL-Förderschulstandorten in Olpe und Hemer (Lose 1 und 4), Münster, Mettingen und Rekenl (Lose 2 und 5) sowie Soest (Los 3). Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
CPV-Codes
Lose (5)
Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.08.2026 die Unterhaltsreinigung in den organisatorisch zum LWL-Regionalzentrum Schule und Bildung Olpe gehörenden Schulen in Olpe und Hemer übernimmt.
Zuschlagskriterien
Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.08.2026 die Unterhaltsreinigung in den organisatorisch zum LWL-Regionalzentrum Schule und Bildung Münster gehörenden Schulen in Münster, Mettingen und Reken übernimmt.
Zuschlagskriterien
Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.09.2026 die Unterhaltsreinigung in den organisatorisch zum LWL-Regionalzentrum Schule und Bildung Soesr gehörenden Schulen und Einrichtungen in Soest übernimmt.
Zuschlagskriterien
Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.09.2026 die Glas- und Rahmenreinigung in den organisatorisch zum LWL-Regionalzentrum Schule und Bildung Olpe gehörenden Schulen in Olpe und Hemer übernimmt.
Zuschlagskriterien
Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.09.2026 die Glas- und Rahmenreinigung in den organisatorisch zum LWL-Regionalzentrum Schule und Bildung Münster gehörenden Schulen in Münster, Mettingen und Reken übernimmt.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Die Vergabestelle verweist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB hin.