Sanierung GGS Bergstraße Alt-Wetter - Schadstoffsanierung, Entkernung und Teilrückbau
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Die Stadt Wetter (Ruhr) realisiert die Sanierung der Gemeinschafts-grundschule Bergstraße Alt-Wetter, Bergstraße 23 in 58300 Wetter. Der Altbau der Gemeinschaftsgrundschule wurde etwa im Jahr 1900 in Massivbauweise erbaut, erstreckt sich über drei Ebenen (UG - 1. OG) und schließt mit einem Satteldach ab. Die Fassade besteht aus Bruchsteinmauerwerk. Im Untergeschoss des Gebäudes befinden sich die Heizungsanlage und diverse Lagerräume, im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss sind die Klassenräume zu finden.
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Bauleistungen ist die Schadstoffsanierung mit Entkernung und Teilrückbau von Gebäudeteilen.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen — Münster
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.