Thüringen Klinik Saalfeld - Neubau Bettenhaus - Bauleitplanung gem. § 19 HOAI 2021
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Einreichungsfrist
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Thüringen Klinik Saalfeld - Neubau Bettenhaus - Bauleitplanung gem. § 19 HOAI 2021
CPV-Codes
Lose (1)
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Klinikstandortes sowie begleitende Ordnungs- und Anpassungsmaßnahmen am Bestand. In die Betrachtung werden alle Flurstücke der Thü- ringen-Kliniken inklusive der vorhandenen Parkplätze und des Parkhauses, angrenzender Verkehrsflächen sowie derzeit landwirtschaftlich genutzter Flä- chen einbezogen (siehe Geltungsbereich). Zudem werden alle möglichen Bauabschnitte (BA 1-3) betrachtet. Zur Entflechtung der Verkehrswege werden Rettungsdienst sowie Patienten/Besucher über "Zum Eckardtsanger" geführt, während Ver- und Entsorgung über den Rainweg (Klopstockstraße) erfolgen und hierfür der Geh-/Radweg qualifiziert werden soll. Darüber hinaus wird der ÖPNV einbezogen, insbesondere durch die Umverlegung der Bushaltestelle am Krankenhaus.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freitstaates Thüringen — Weimar
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenübe dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.