OffenAusschreibung · 16DienstleistungsauftragAMP / GPATED 114/2026

Speditions- und Transportleistungen im Schienengüterverkehr

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

20.07.2026 12:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Sitz des Auftraggebers

Halle (Saale) (06118) — DEE02

Beschreibung

Verkehrsausschreibung von Speditions- und Transportleistungen im Schienengüterverkehr

CPV-Codes

6021000063100000

Lose (1)

LOT-0000Speditions- und Transportleistungen im Schienengüterverkehr

Speditions- und Transportleistungen im Schienengüterverkehr zwischen Hamburg und Halle (Saale) Güterbahnhof im Zeitraum vom 13.12.2026 bis 11.12.2027 mit Option für den Auftraggeber, die Vertragslaufzeit einmal um 12 Monate zu verlängern. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ist der Bedarf an wöchentlichen Rundläufen auf Grund der derzeitigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch unklar. Die Bieter haben daher Angebote für zwei unterschiedliche Varianten im Hinblick auf die Anzahl der wöchtenlichen Rundläufe abzugeben. Der Auftraggeber trifft nach Auswertung der Angebote unter anderem unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt als wahrscheinlich angenommenen Transportaufkommens die Entscheidung, ob Variante 1 oder Variante 2 beauftragt wird.

60210000631000002026-12-132027-12-11

Zuschlagskriterien

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium, wobei allerdings mehere Preiskomponenten bewertet werden; alle Kriterien für die preisliche Wertung sind nur in den Beschaffungsunterlagen (FB Bewerbungsbedingungen Ziff. 10.) aufgeführt

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt — Halle (Saale)

Hinweis auf § 160 GWB: ( 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.