OffenAusschreibung · 16LieferauftragAMP / GPATED 114/2026

Erdgasausschreibung Fraunhofer-Gesellschaft 2027

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Einreichungsfrist

16.07.2026 13:00

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Lose

4

Sitz des Auftraggebers

München (80686) — DE212

Beschreibung

Lieferung von Erdgas für die Institute der Fraunhofer-Gesellschaft, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 01.01.2028, Menge: ca. 99.774.428 kWh

CPV-Codes

09123000

Lose (4)

LOT-0001FhG Erdgas Teillos 1

Lieferung von Erdgas für Abnahmestellen der Fraunhofer-Gesellschaft, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 01.01.2028, Menge: ca. 21.465.539 kWh

091230002027-01-012028-01-01

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0002FhG Erdgas Teillos 2

Lieferung von Erdgas für Abnahmestellen der Fraunhofer-Gesellschaft, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 01.01.2028, Menge: ca. 28.833.215 kWh

091230002027-01-012028-01-01

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0003FhG Erdgas Teillos 3

Lieferung von Erdgas für Abnahmestellen der Fraunhofer-Gesellschaft, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 01.01.2028, Menge: ca. 21.372.314 kWh

091230002027-01-012028-01-01

Zuschlagskriterien

Preis
LOT-0004FhG Erdgas Teillos 4

Lieferung von Erdgas für Abnahmestellen der Fraunhofer-Gesellschaft, Lieferzeitraum: 01.01.2027 - 01.01.2028, Menge: ca. 28.103.360 kWh

091230002027-01-012028-01-01

Zuschlagskriterien

Preis

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Bundes — Bonn

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 2 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3Satz 1Nr. 3 GWB).