Erwerb eines Grundstücks mit noch zu errichtenden Gebäuden, Ausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Sitz des Auftraggebers
Beschreibung
Die Leipziger Wohnungsund Baugesellschaft beabsichtigt, die Grundstücke in der Schönefelder Straße Nr. 6 und 10 in 04129 Leipzig zusammen mit dem bereits fertig geplanten Projekt zu erwerben, welches die Errichtung von Wohngebäudekomplexen auf diesen Flächen umfasst. Der Erwerb erfolgt in Übereinstimmung mit der vom Veräußerer vorgelegten Planung zur Umsetzung des Projekts.
CPV-Codes
Lose (1)
Die Leipziger Wohnungsund Baugesellschaft beabsichtigt, die Grundstücke in der Schönefelder Straße Nr. 6 und 10 in 04129 Leipzig zusammen mit dem bereits fertig geplanten Projekt zu erwerben, welches die Errichtung von Wohngebäudekomplexen auf diesen Flächen umfasst. Der Erwerb erfolgt in Übereinstimmung mit der vom Veräußerer vorgelegten Planung zur Umsetzung des Projekts.
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig — Leipzig
Die Beauftragung ist noch nicht erfolgt. Der Vertragsschluss erfolgt nicht vor Ablauf von mindestens 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über die Absicht, den Vertrag zu schließen, gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Der Vertragsabschluss kann daher frühestens nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen ab der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen, ohne dass die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB eintreten kann. Ein Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer wird nur auf Antrag eingeleitet. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB findet keine Anwendung bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.