VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

FEB-BV S-27 Baukonstruktive Einbauten - Sportgeräte

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

0 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Erlangen (91058) — DE252

Beschreibung

Sanierung einer Sportstätte mit Ersatzneubau eines Sportheims als "Sport-für-alle-Zentrum" und Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes und 3 TennisplätzenFür den FSV Erlangen-Bruck entsteht eine neue Einfeldsporthalle mit angegliederterKegelbahn, Gymnastikräumen, Umkleiden für den Hallen- und Außensport, sowie GeschäftsundSchulungsräume. Im Außenbereich entstehen südlich der Halle drei neue Tennisplätzeund der bereits bestehende B-Platz im Westen wird erneuert.

CPV-Codes

4521222537400000

Lose (1)

LOT-0001FEB-BV S-27 Baukonstruktive Einbauten - Sportgeräte

FEB-BV S-27 Baukonstruktive Einbauten - Sportgeräte -1 Stk. freistehende Sprossenwand-10 Stk. Sprungkästen in verschiedenen Ausführungen + Zubehör-6 Stk. Turnbänke (2m, 4m)-1 Stk. Turnbarren + Matten-20 Stk. Turnmatten 200x100x8 cm-2 Stk. Weichbodenmatte 300x200x25 cm-2 Stk. Weichbodenmatten 200x150x25 cm-2 Stk. Hüpfkissen-Diverse Bälle für Basketball/Volleyball-20 Stk. Sportmatten-5 Stk. Ballschrank-2 Stk. Sportgeräteschrank-20 Stk. Gitterboxen für Bälle

45212225374000002026-12-072026-12-18

Zuschlagskriterien

Preis ist einziges Zuschlagskriterium

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern — Ansbach

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.