Bf. Rövershagen Neubau Außenbahnsteig
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Neubau barrierefreier Außenbahnsteig am durchgehenden Hauptgleis Gleis 1 im Bf. Rövershagen in konventioneller Bauweise einschließlich Entwässerung, Kabeltiefbau, Ausstattung und Beleuchtung mit Zuwegung ab BÜ Oberhäger Straße mit 145 m BSK 55 cm, 144 m Winkelwand und 458 m2 Pflaster, 2 Wetterschutzhäusern sowie Errichtung einer BÜ Beleuchtung als 1. Bauphase der Gesamtmaßnahmen im Bf. Rövershagen.
CPV-Codes
Lose (1)
Neubau barrierefreier Außenbahnsteig am durchgehenden Hauptgleis Gleis 1 im Bf. Rövershagen in konventioneller Bauweise einschließlich Entwässerung, Kabeltiefbau, Ausstattung und Beleuchtung mit Zuwegung ab BÜ Oberhäger Straße mit 145 m BSK 55 cm, 144 m Winkelwand und 458 m2 Pflaster, 2 Wetterschutzhäusern sowie Errichtung einer BÜ Beleuchtung als 1. Bauphase der Gesamtmaßnahmen im Bf. Rövershagen.
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.