VergebenVertragsänderung · 39BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Bf. Rövershagen Neubau Außenbahnsteig

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

01.12.2025

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10557) — DE300

Ausführungsort

Rövershagen (18182) — DE80K

Beschreibung

Neubau barrierefreier Außenbahnsteig am durchgehenden Hauptgleis Gleis 1 im Bf. Rövershagen in konventioneller Bauweise einschließlich Entwässerung, Kabeltiefbau, Ausstattung und Beleuchtung mit Zuwegung ab BÜ Oberhäger Straße mit 145 m BSK 55 cm, 144 m Winkelwand und 458 m2 Pflaster, 2 Wetterschutzhäusern sowie Errichtung einer BÜ Beleuchtung als 1. Bauphase der Gesamtmaßnahmen im Bf. Rövershagen.

CPV-Codes

45213321

Lose (1)

LOT-0001Bf. Rövershagen Neubau Außenbahnsteig

Neubau barrierefreier Außenbahnsteig am durchgehenden Hauptgleis Gleis 1 im Bf. Rövershagen in konventioneller Bauweise einschließlich Entwässerung, Kabeltiefbau, Ausstattung und Beleuchtung mit Zuwegung ab BÜ Oberhäger Straße mit 145 m BSK 55 cm, 144 m Winkelwand und 458 m2 Pflaster, 2 Wetterschutzhäusern sowie Errichtung einer BÜ Beleuchtung als 1. Bauphase der Gesamtmaßnahmen im Bf. Rövershagen.

452133212025-12-152026-12-30

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammer des Bundes — Bonn

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

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