VergebenVergabebekanntmachung · 30BauauftragTED 114/2026

Lager 2030 Kesselsdorf - VE 409 Brandschottung

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

02.06.2026

Geschätzter Auftragswert

47.759 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

3 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Dresden — DED21

Ausführungsort

Zschoner Ring 3, OT Kesselsdorf, Wilsdruff (01723) — DED2F

Beschreibung

Die SachsenNetze HS.HD GmbH plant die Erweiterung der bestehenden Lagerkapazitäten am Standort Zschoner Ring 3 in 01723 Wilsdruff OT Kesselsdorf. Hierfür wird eine neue Lagerhalle mit einer Grundfläche von ca. 6.600m² errichtet, welche direkt an ein bereits vorhandenes Lagergebäude anschließt. Der Neubau der Lagerhalle erfolgt in 2 Bauabschnitten und soll noch im Jahr 2027 fertiggestellt werden. Parallel hierzu finden Sanierungsarbeiten im Bestandsgebäude statt und es werden die technischen Anlagen erneuert. Die Arbeiten im Bestand werden im laufenden Betrieb des Gebäudes ausgeführt.

CPV-Codes

4534300045343100

Lose (1)

LOT-0000Lager 2030 Kesselsdorf - VE 409 Brandschottung

- Brandabschottungen von ca. 217 Stück Wand- und Deckendurchbrüchen - Einmörteln von Brandschutzklappen ca. 145 m

45343000453431002026-06-012027-09-30

Zuschlagskriterien

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, des evtl. Erstattungsbetrages aus der Lohngleitklausel sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

Auftragnehmer

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen — Leipzig

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) die mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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