Bekanntmachung vergebener Auftrag: Informationstechnische Anlagen gem. DIN 18382 für ein Rechenzentrum in Berlin, ECA-2025-040
Auftraggeber
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Geschätzter Auftragswert
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Sektor
Beschreibung
Informationstechnische Anlagen gem. DIN 18382 für ein Rechenzentrum in Berlin
CPV-Codes
Lose (1)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Errichtung der Informationstechnischen Anlagen KG 450 für ein Rechenzentrum in Berlin. Grundlage der Ausführung ist die VOB (aktuelle Fassung 2019 mit Ergänzung 2023). Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Die umfassende Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Anlage 1 zum Vertrag) sowie der Vertrag werden interessierten Unternehmen nach Einreichung einer signierten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA; Anlage 3 zum Vertrag) zur Verfügung gestellt.
Zuschlagskriterien
Auftragnehmer
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."