VergebenVergabebekanntmachung · 29BauauftragAMP / GPATED 114/2026

Bekanntmachung vergebener Auftrag: Informationstechnische Anlagen gem. DIN 18382 für ein Rechenzentrum in Berlin, ECA-2025-040

Auftraggeber

Veröffentlichung (ABl.)

16.06.2026

Vergabedatum

02.06.2026

Geschätzter Auftragswert

-1 €

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eingegangene Angebote

5 eingegangene Angebote

Sitz des Auftraggebers

Berlin (10969) — DE300

Beschreibung

Informationstechnische Anlagen gem. DIN 18382 für ein Rechenzentrum in Berlin

CPV-Codes

453143004500000051000000

Lose (1)

LOT-0001Bekanntmachung vergebener Auftrag: Informationstechnische Anlagen gem. DIN 18382 für ein Rechenzentrum in Berlin, ECA-2025-040

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Errichtung der Informationstechnischen Anlagen KG 450 für ein Rechenzentrum in Berlin. Grundlage der Ausführung ist die VOB (aktuelle Fassung 2019 mit Ergänzung 2023). Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden. Die umfassende Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (Anlage 1 zum Vertrag) sowie der Vertrag werden interessierten Unternehmen nach Einreichung einer signierten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA; Anlage 3 zum Vertrag) zur Verfügung gestellt.

4531430045000000510000002026-02-012027-11-30

Zuschlagskriterien

Grundlage der Wertung ist ausschließlich die von dem Bieter für die Auftragsausführung angebotene Netto-Angebotssumme ("Summe LV 02 Informationstechnische Anlagen") gemäß des vom Bieter ausgefüllten Leistungsverzeichnisses. Diese Netto-Angebotssumme und die Brutto-Angebotssumme ist ebenfalls in das dafür vorgesehene Feld im Formblatt "II.5_Anl5 Angebotsschreiben" einzutragen.

Nachprüfungsverfahren

Nachprüfungsstelle

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt — Bonn

Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

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