GE Strecke 6092 km 0,0 - 2,9 und WE Abzw. Schönfließ West W101-107
Veröffentlichung (ABl.)
Vergabedatum
Verfahrensart
Eingegangene Angebote
Sitz des Auftraggebers
Ausführungsort
Sektor
Beschreibung
Gleiserneuerung ca. 2,9 km mit S54 und Beton und Weichenerneuerung 2x 1200ter und 4x 500ter Weichen mit UIC 60 und Beton
CPV-Codes
Lose (1)
Gleiserneuerung ca. 2,9 km mit S54 und Beton und Weichenerneuerung 2x 1200ter und 4x 500ter Weichen mit UIC 60 und Beton
Zuschlagskriterien
Nachprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes — Bonn
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.